Hausordnung
Hausordnung für das Theodor-Heuss-Gymnasium
1. Unterricht (Aktualisierte Fassung
2. Pausen der seit dem 03.09.1992
3. Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände gültigen Schulordnung)
4. Rauchen und Alkohol
5. Schulveranstaltungen
6. Brand- und Gefahrfall
7. Haftung und Versicherungsschutz
8. Verstöße
1. Unterricht
1. Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr.
2. Die Schülerinnen und Schüler halten sich bis zum ersten Läuten um 7.55 Uhr im Hof oder im Foyer des EG auf.
3. Der notwendige Wechsel zwischen den Unterrichtsräumen erfolgt auf kürzestem Weg, so dass möglichst wenig Zeit verloren geht.
4. Ist zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft anwesend, mel det der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat.
5. Auswärtigen Schülerinnen und Schülern, die nicht unmittelbar nach Unterrichtsende nach Hause fahren können, stehen die Aufenthaltsräume im EG zur Verfügung.
2. Pausen
1. Die Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler von 9.35 – 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr – 11.35 Uhr auf den Höfen. Bei Regen oder Glätte stehen für den Aufenthalt im Haus die Wandelhalle im EG und die beiden Flure vor den Treppenaufgängen zur Verfügung. In den Hofpausen sind die Klassenzimmer abgeschlossen.
2. Bei Pausenbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten Weg in die Pausen räume. Die Lehrkraft verläßt als letzte den Raum und schließt die Tür ab.
3. Der Zugang zum Verwaltungstrakt ist den Schülerinnen und Schülern zu Gesprächen mit den Lehrkräften und zu Sekretariatsgeschäften gestattet.
4. Das Spielen mit harten Bällen und im Winter das Schneeballwerfen sind aus Sicher heitsgrün den untersagt. Ballspiele jeglicher Art innerhalb des Hauses sind verboten.
5. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
6. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pau sen nicht gestattet (Aufsichtspflicht und Unfallschutz). Ausnahmen sind nur mit Ge neh migung einer Lehrkraft gestattet.
3. Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände
1. Jede Klasse ist für den Zustand ihres Klassenraums und dessen Einrichtung mitver antwortlich. Die Ausgestaltung des Raums ist mit der Klassenleitung abzustimmen.
2. Vor den Pausen, bei Klassenraumwechsel und nach Unterrichtsschluß verläßt die Leh rkraft als letzte den Raum und schließt ihn ab. Alle Klassenräume bleiben verschlossen, solange dort kein Unterricht stattfindet.
3. Der wöchentliche Ordnungsdienst jeder Klasse sorgt für Reinigung der Tafel, für Kreide und ist mitverantwortlich für die Sauberkeit des Klassenraums. Außerdem sorgt jede Schülerin/jeder Schüler für Ordnung an ihrem/seinem Platz.
4. Ebenso sind die Schülerinnen/Schüler der Oberstufe für Ordnung und Sauberkeit in den von ih nen benutzten Räumen verantwortlich.
5. Festgestellte Schäden sind von den Klassen- /Kursvertretungen unmittelbar im Sekreta riat zu melden. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung werden die Verur sacher bzw. de ren Erziehungsberechtigte zur Schadensregulierung herangezogen.
6. In den Fachsälen und der Turnhalle gelten die Regelungen der jeweiligen Fachschaft. Diese Räume sind außerhalb der dort stattfindenden Unterrichtsstunden verschlossen.
7. Hygiene und Rücksichtnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler erfordern Sauberkeit auf den Toiletten sowie in den Umkleide- und Duschräumen der Turnhalle.
8. Das Aushängen und Verteilen von Schriftstücken oder Plakaten bedarf der Genehmi gung durch die Schulleitung. Aushänge dürfen nur an den Korktafeln erfolgen.
9. Das gesamte Schulgelände ist Fußgängerbereich. Das Fahren mit Fahrrädern, Krafträdern und PKWs im Schulhof ist untersagt (Ausnahmen regelt die Schulleitung).
10. Fahrräder, Krafträder und PKWs dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen abge stellt werden und sind durch An- bzw. Abschließen vor Diebstahl zu schützen.
4. Rauchen und Alkohol
1. Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich untersagt.
2. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei außerunterrichtlichen gesellschaftlichen Veranstal tungen möglich und bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
3. Das THG ist eine rauchfreie Schule: Niemand raucht im Haus oder auf dem Schulgelände.
5. Schulveranstaltungen
1. Alle Schulveranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts müssen von der Schulleitung ge nehmigt werden.
2. Mindestens eine Lehrkraft übernimmt als Verantwortliche die Aufsicht. Sie übt in Vertretung der Schulleitung das Hausrecht aus. Im Rahmen von § 34 (2) der Schulordnung kön nen auch aus gewählte Schülerinnen und Schüler mit Aufsichtsaufgaben betraut werden.
6. Brand- und Gefahrenfall
1. Das Alarmsignal dafür ist ein Hupdauerton. Auf dieses Signal hin muss das Schulge bäude über den angezeigten Fluchtweg unverzüglich verlassen werden.
2. Die Lehrkräfte weisen ihre Schülerinnen und Schüler an, dass sie
a ) ihre Sachen liegen lassen,
b ) auf den Gängen und Treppen nicht rennen oder drängen,
c ) sich als Gruppe an einer vereinbarten Stelle im Schulhof wieder versammeln.
3. Nach der Kontrolle auf Vollzähligkeit sind die Anweisungen der Schulleitung (bzw. der Feuerwehr, der Poli zei) abzuwarten und zu befolgen. So lange bleiben die Gruppen beisammen und halten sich fern von den gefährdeten Gebäudeteilen.
7. Haftung und Versicherungsschutz
1. Unfälle, die sich auf dem direkten Schulweg, auf dem Schulgelände oder während des Unter richts ereignen, sind umgehend der Klassenleitung oder dem Sekretariat oder der Aufsicht zu melden. Die angesprochenen Personen haben die Pflicht, sich unverzüg lich um den/die verun glückten Schüler/innen zu kümmern und die erforderliche Hilfe zu leisten. Gegebenenfalls ist ein Unfallmeldebogen auszufüllen.
2. Gegenstände und Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nur dann – auf ei gene Gefahr und Haftung – ins Schulgelände eingebracht werden, wenn sie nicht geeignet sind, den Schulbetrieb zu stören oder zu gefährden.
3. Eine Garderobe- und Fahrradversicherung besteht von Seiten der Stadt Ludwigshafen nicht. Bei entstandenen Schäden ist die private Hausratversicherung einzuschalten. Ist der Schädiger bekannt, sollte eine Regulierung der Kosten durch dessen Versicherung angestrebt werden.
4. Auch für Krafträder und PKWs besteht kein schulseitiger Versicherungsschutz.
5. Ausnahmsweise mitgebrachte größere Geldbeträge oder Wertgegen stände können während der Unterrichtszeit auf dem Sekretariat deponiert werden.
6. Über den Umgang mit Wertgegenständen während des Sportunterrichts informiert die Fachschaft.
7. Mitgebrachte Musikinstrumente sind in der Musikzelle II aufzubewahren. (Schlüssel kann bei den Musikfachlehrkräften abgeholt werden.)
8. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Werden sie dort nicht innerhalb des laufen den Schuljahres vom Eigentümer abgeholt, können sie karitativen Organisationen übergeben oder anderweitig verwendet werden.
8. Verstöße
1. Den Anweisungen der Lehrkräfte muss Folge geleistet werden, um den individuellen Versi che rungsschutz zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf der Schulorganisation zu sichern.
2. Bei Verstößen gegen diese Regeln können in der Schulordnung vorgesehene Maß nahmen ange wendet werden.
Ludwigshafen, den 28.08.2006 _____________________________
Schulleiterin: Ch. David-Wadle, OStD`

