Hausordnung

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 (Stand 08.08.2011)

Vorbemerkung

 
Da wir einen Großteil des Tages an der Schule verbringen, wollen wir erreichen, dass sich sämtliche Mitglieder der Schulgemeinschaft am THG wohl fühlen. Die gemeinsam vereinbarten Grundregeln sorgen für gute Arbeitsbedingungen, die Sicherheit aller und den Erhalt der Schule und ihrer Ausstattung. Für eine angenehme Atmosphäre sind ein freundlicher und respektvoller Umgang miteinander unverzichtbar. Höflichkeit und Pünktlichkeit sind ebenso im gemeinsamen Interesse wie Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände.
Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für einen gelungenen Alltag in der Schulgemeinschaft mit.
 

1.     Unterricht                                                                                                    

2.     Pausen                                                                                                         

3.     Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände                                 

  1. Alkohol

  2. Schulveranstaltungen

  3. Brand- und Gefahrfall

  4. Haftung und Versicherungsschutz

  5. Verstöße

 
 
1.  Unterricht
 
1.     Der Unterricht  beginnt pünktlich. Lehrer wie Schüler[1] halten sich zuverlässig an die Unterrichtszeiten.
 
2.  Die Schüler halten sich bis zum ersten Läuten im Hof oder im Foyer auf.
 
3.  Der notwendige Wechsel zwischen den Unterrichtsräumen erfolgt auf kürzestem Weg, so dass möglichst wenig Zeit verloren geht.
 
4. Ist zehn Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde keine Lehrkraft anwesend, mel­det der/die Klassensprecher/in dies im Sekretariat.
 
5.     Schülern, die nicht unmittelbar nach Unterrichtsende nach Hause fahren können, stehen die Aufenthaltsräume im EG zur Verfügung.
 
6.     Essen während des Unterrichts ist untersagt, Trinken ist erlaubt.
 
 
2.  Pausen
 
1.     Die Schüler verbringen die Pausen von 9.35 – 9.50 Uhr und von 11.25 Uhr – 11.35 Uhr auf dem Schulgelände im Freien oder im Foyer. In den Hofpausen sind die Klassenzimmer abgeschlossen.
 
2.     Der Zugang zum Verwaltungstrakt ist den Schülern zu Sekretariatsgeschäften, zum Einholen von Informationen des Vertretungsplanes und zu Gesprächen mit den Lehrkräften gestattet.
 
3.     Aus Sicherheitsgründen sind untersagt:
·      das Rennen im Schulhaus
·       Ballspiele jeglicher Art innerhalb des Hauses
·       das Spielen mit harten Bällen im Außengelände
·       das Schneeballwerfen
 
Eine Ausnahme bilden die im Hof eingezeichneten Prellballfelder, auf denen mit Tennisbällen gespielt werden darf.
 
4.      Schülern der Klassen 5 – 10 ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pau­sen nicht gestattet (Aufsichtspflicht und Unfallschutz). Ausnahmen sind nur mit Ge­neh­migung einer Lehrkraft gestattet.
 
 
3.  Ordnung in den Räumen und auf dem Schulgelände
 
1.     Alle Nutzer sind für den Zustand der Klassenräume und deren Einrichtung mitverantwortlich. Die Ausgestaltung der Klassenräume wird mit der Klassenleitung abgestimmt
 
2.     Vor den Pausen, bei Klassenraumwechsel und nach Unterrichtsschluss wird das Licht gelöscht. Alle Klassenräume bleiben verschlossen, solange dort kein Unterricht stattfindet. Nach der 6. Stunde bzw. nach Unterrichtsschluss ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt sind. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und schließt ihn ab.
 
3.     Der tägliche Ordnungsdienst sorgt für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Foyer.
 
4.     Der wöchentliche Ordnungsdienst jeder Klasse sorgt für Reinigung der Tafel, für Kreide und ist mitverantwortlich für die Sauberkeit des Klassenraums. Außerdem sorgt jeder Schüler für Ordnung an seinem Platz.
 
5.     Alle Schüler achten auf Ordnung und Sauberkeit im Foyer und den Aufenthaltsräumen.
 
6.     Festgestellte Schäden werden von den Klassen- / Kursvertretungen unmittelbar im Sekreta­riat gemeldet. Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Beschädigung werden die Verur­sacher bzw. de­ren Erziehungsberechtigte zur Schadensregulierung herangezogen.
 
5.     In der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung.
 
6.     In den Fachsälen und der Turnhalle gelten die Regelungen der jeweiligen Fachschaft. Diese Räume sind außerhalb der dort stattfindenden Unterrichtsstunden verschlossen. Grundsätzlich ist das Essen und Trinken in den Fachsälen aus Sicherheitsgründen verboten. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur durch den unterrichtenden Fachlehrer möglich.
 
7.     Hygiene und Rücksichtnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler erfordern Sauberkeit auf den Toiletten sowie in den Umkleide- und Duschräumen der Turnhalle.
 
8.      Das Aushängen und Verteilen von Schriftstücken oder Plakaten bedarf der Genehmi­gung durch die Schulleitung.
 
9.     Das gesamte Schulgelände ist Fußgängerbereich, das Fahren mit PKWs ist verboten. Ausnahmen regelt die Schulleitung. Fahrräder und Krafträder (und ggfs PKW) dürfen nur auf den vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden, die in Schrittgeschwindigkeit und auf direktem Weg angefahren werden.
 
10. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Anfertigen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen untersagt. Ausnahmeregelungen können durch Lehrkräfte erteilt werden. Des Weiteren ist das Anschauen und Verbreiten von pornographischem, Gewalt verherrlichendem und nicht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprechendem Material verboten. Während des Unterrichts sind sämtliche elektronischen Geräte abgeschaltet und in den Schultaschen verstaut.
 
11. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Mitglieds der Schulgemeinschaft gilt: Fotos, Filme oder andere Aufzeichnungen von Schülern und Lehrern dürfen nur auf Nachfrage und nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt und/oder veröffentlicht werden.
 
4. Alkohol
 
1.  Auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist der Konsum alkoholischer Getränke grundsätzlich untersagt.
 
2.    Ausnahmen von dieser Regelung sind nur bei außerunterrichtlichen gesellschaftlichen Veranstaltungen möglich und bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
 
 
5.  Schulveranstaltungen
 
1.  Alle Schulveranstaltungen außerhalb des regulären Unterrichts müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
 
2.  Mindestens eine Lehrkraft übernimmt als Verantwortliche die Aufsicht. Sie übt in Vertretung der Schulleitung das Hausrecht aus. Im Rahmen von § 34 (2) der Schulordnung können darüber hinaus auch ausgewählte Schüler sowie Eltern mit Aufsichtsaufgaben betraut werden.
 
 
 6.  Brand- und Gefahrenfall
 
1.     Das Alarmsignal für Feueralarm ist ein Hupdauerton. Auf dieses Signal hin muss das Schulgebäude über den angezeigten Fluchtweg unverzüglich verlassen werden. In den Klassenzimmern hängen Evakuierungspläne, denen Folge zu leisten ist.
 
2.     Bei anderen Gefahrenlagen (z.B. Industrieunfall, Amok o.ä.) kann es notwendig sein, in den Unterrichtsräumen zu bleiben. Die Lehrer werden in diesen Fällen entsprechend informiert und veranlassen mit den Klassen die nötigen Schritte.
 
7.  Haftung und Versicherungsschutz
 
1.      Unfälle, die sich auf dem direkten Schulweg, auf dem Schulgelände oder während des Unterrichts ereignen, werden umgehend der Klassenleitung oder dem Sekretariat oder der Aufsicht gemeldet. Die angesprochenen Personen haben die Pflicht, sich unverzüglich um den verunglückten Schüler zu kümmern und die erforderliche Hilfe zu leisten.
 
2.      Gegenstände und Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nur dann – auf eigene Gefahr und Haftung – ins Schulgelände eingebracht werden, wenn sie nicht geeignet sind, den Schulbetrieb zu stören oder zu gefährden.
 
3.       Eine Garderobe- und Fahrradversicherung besteht von Seiten der Stadt Ludwigshafen nicht. Bei entstandenen Schäden kann gegebenenfalls die private Hausratversicherung eingeschaltet werden. Ist der Schädiger bekannt, sollte eine Regulierung der Kosten durch dessen Versicherung angestrebt werden.
 
4.       Auch für Krafträder und PKWs besteht kein schulseitiger Versicherungsschutz.
 
5.      Ausnahmsweise mitgebrachte größere Geldbeträge oder Wertgegenstände können während der Unterrichtszeit im Sekretariat deponiert werden.
 
6.       Über den Umgang mit Wertgegenständen während des Sportunterrichts informiert die Fachschaft.
 
7.       Mitgebrachte Musikinstrumente sollen in der Musikzelle II aufbewahrt werden. (Der Schlüssel kann bei den Musikfachlehrkräften abgeholt werden.)
 
8.      Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Werden sie dort nicht innerhalb des laufen­den Schuljahres vom Eigentümer abgeholt, können sie karitativen Organisationen übergeben oder anderweitig verwendet werden.
 
8.  Verstöße
 
1.      Den Anweisungen der Lehrkräfte muss Folge geleistet werden, um den individuellen Versicherungsschutz zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf der Schulorganisation zu sichern.
 
2.    Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen konsequent angewendet.
 



[1]    Der einfacheren Lesbarkeit wegen wird auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet, sie ist selbstverständlich impliziert. 

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